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September 2010
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Halle/MZ. Mehr als 12 000 Anträge auf Haftentschädigung wurden bis Ende 2008 in Sachsen-Anhalt genehmigt. Rund 1 000 wurden abgelehnt, weiter 1 000 wurden an andere Bundesländer verwiesen. Das "Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitragsgebiet" sieht eine Entschädigung von 306,78 Euro pro angefangenen Kalendermonat Haft vor. Mehr als 5 300 Haftopfer, die mindestens sechs Monate im Gefängnis waren und in einer wirtschaftlich schlechten Lage sind, erhalten eine Rente von 250 Euro. Eine Rehabilitierung von beruflichen Nachteilen aus politischen Gründen erfolgt über Rentenpunkte - 9 000 genehmigte Anträge gibt es hier mittlerweile. Verwaltungsrechtliche Entschädigungen gaben die Gerichte in 2 000 Fällen statt.
Zu DDR-Zeiten sind Kinder, die als schwer erziehbar galten, in Spezialkinderheimen untergebracht worden. Eine richterliche Entscheidung war dabei nicht erforderlich. Ziel der Unterbringung war es, die Kinder zu "sozialistischen Persönlichkeiten" zu formen. War die Einweisung politisch begründet, kann sie als rechtsstaatswidrig eingestuft werden. Das begründet für die Opfer von damals einen Anspruch auf Wiedergutmachung. Die Stasi-Unterlagenbehörde in Sachsen-Anhalt untersucht derzeit, für welche Kinderheime in Sachsen-Anhalt das zutrifft.
Jugendliche, die nach Ansicht staatlicher Organe nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten, wurden indes in sogenannten Jugendwerkhöfen untergebracht. Zum Ende der DDR gab es 32 dieser Einrichtungen. Die in den Jugendwerkhöfen lebenden Jugendlichen waren in der Regel nicht kriminell. Für die Einweisung reichten häufig schon kleine Vergehen wie etwa Schulverweigerung.
25.01.2010, 23:24 von susa70 |
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