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Forum - Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung

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gelöscht
Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 1 Zum Seitenanfang

hallo,

mich würden eure erfahrungen, welche ihr mit dem rehabilitierungsverfahren, zwecks einweisung in den normalen jwh gemacht habt interessieren.

ich selber habe heute über meinen anwalt, vom landgericht berlin einen fragebogen erhalten, welchen ich diesbezüglich ausfüllen sollte. ich rechne mit hürden, die ich aber überspringen werde.

meine jwh einweisung ist jedenfalls nicht rechtmäßig gewesen. und natürlich werde ich um mein recht kämpfen.

lg

ad fontes

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »ad fontes« (23.03.2010, 19:05)

Bild 23.03.2010, 18:59
Hannes (Gast)
RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 2 Zum Seitenanfang

Wir hoffen, dass noch in diesem Jahr am OLG Naumburg eine Entscheidung zur Rehabilitierung getroffen wird. Sollte diese positiv ausfallen, wird für die zu Unrecht in einen JWH eingewiesenen Betroffenen, vieles in diesem Verfahren einfacher. Bis dahin aber stehen noch einige Hürden an.

mfg Hannes

Bild 02.04.2010, 12:12
stine (Gast)
RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 3 Zum Seitenanfang

habe letzte Woche meine Ablehnung bekommen...

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Bild 02.04.2010, 17:23
Offline susa70 Weiblich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 4 Zum Seitenanfang

Vllt sollte man wirklich noch abwarten. Die Frist zur Antragstellung

endet Ende 2011. Ich denke, dass die aktuellen Berichterstattungen sicher

zur Entscheidungsfindung der Gerichte beitragen.

---

"Auch die Bretter, die man vor dem Kopf hat, können die Welt bedeuten." (Werner Finck)

Bild 02.04.2010, 17:26
Offline PHOPOS Männlich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 5 Zum Seitenanfang

Hallo, ich will blos mal ne frage stellen....

Gibt es eine/n oder kennt ihr eine/n der zu recht eingewiesen wurde????

Wenn ja dann sagt mir bitte wer es ist.

gruss PHOPOS a.k.a alex

---

Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt, jeden Tag kommt einer und marschiert AUFRECHT darunter durch.

Bild 03.04.2010, 21:09
Offline susa70 Weiblich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 6 Zum Seitenanfang

Ich möchte euch hier dringend bitten, nicht auf dubiose *Helfer* reinzufallen und denen personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Anträge zur Reha, Beratungsscheine und ähnliches kann jeder kostefrei im Net runterladen. Wenn jemand euch Hilfe im Net anbietet und parallel dazu fordert, ihr soll ein Formular unterschreiben, dass ehrenamtliche Tätigkeit nachweist, nehmt Abstand. Vorallem wenn dies damit einhergeht, dass ihr Einkommensnachweise und andere ganz persönliche Daten nachweisen wollt.

Wartet das Urteil der OLG Naumburg ab.

---

"Auch die Bretter, die man vor dem Kopf hat, können die Welt bedeuten." (Werner Finck)

Bild 08.04.2010, 01:24
Offline Beroline Weiblich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 7 Zum Seitenanfang

http://www.mvregio.de/224746.html

Ehemalige DDR-Heimkinder können bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen Opferentschädigung beanspruchen
23.07.2009: Schwerin/MVregio Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU, Foto): "Ich begrüße sehr, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 klargestellt ist, dass nicht nur die Unterbringung in sogenannten Jugendwerkhöfen,

die einen Strafcharakter hatten, sondern auch die zwangsweise Unterbringung in sonstigen Kinderheimen der DDR rehabilitierungsfähig sind. Voraussetzung ist, dass die erlittene Freiheitsentziehung mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlich demokratischen Ordnung unvereinbar ist. Insbesondere, weil die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zu dem Anlass für die Freiheitsentziehung stehen."

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass das Gesetz zum Ausgleich von DDR-Unrecht nicht nur für diejenigen gilt, die aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt wurden und Haftstrafen absaßen. Auch Heimkindern sei mit behördlicher Entscheidung außerhalb von Strafverfahren rechtsstaatswidrig die Freiheit entzogen worden. Deshalb können auch sie nach dem Rehabilitierungsgesetz einen Ausgleich bekommen.

Bei den Landgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Anfragen erfolgt. Daher folgender Hinweis des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern:

Voraussetzung für eine Entschädigung ist zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung. Für die Entscheidung über den Rehabilitierungsantrag ist das Landgericht zuständig, in dessen ehemaligem Gerichtsbezirk die freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wurde.

Betroffene können dort einen Antrag auf Rehabilitierung bis zum 31.12.2011 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären.

In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Gerichte für die Rehabilitierung zuständig:
Landgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 15-18 in 17033 Neubrandenburg für den ehemaligen Bezirk Neubrandenburg
Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15-20 in 18055 Rostock für den ehemaligen Bezirk Rostock,
Landgericht Schwerin, Demmlerplatz 14 in 19053 Schwerin für den ehemaligen Bezirk Schwerin.

Nach der erfolgten strafrechtlichen Rehabilitierung können Folgeansprüche, die sich aus der gerichtlich festgestellten Rehabilitierung ergeben, wie Kapitalentschädigung oder Opferrente bei dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Puschkinstraße 19-21 in 19055 Schwerin geltend gemacht werden.
Dort erhalten Betroffene Antragsformulare und Auskünfte unter folgenden Telefonnummern:
Martina Prestin, Telefon: 0385 588 3463, E-Mail: martina.prestin@jm.mv-regierung.de
Hanna Nowak, Telefon: 0385 588 3464, E-Mail: hanna.nowak@jm.mv-regierung.de
Christian Schwiemann, Telefon: 0385 5..., E-Mail: christian.schwiemann@jm.mv-regierung.de
Rosita Quandt, Telefon: 0385 588 3465, E-Mail: rosita.quandt@jm.mv-regierung.de
Fax (für alle): 0385 588 3453
Hintergrund und Information zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der 1955 geborene Beschwerdeführer befand sich von 1962 bis 1967 in Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis Januar 1972 in verschiedenen Einrichtungen in der ehemaligen DDR. Der Beschwerdeführer beantragte zunächst seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15. Dezember 2004 gewährt wurde. Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung in Bezug auf die übrige Unterbringung in Kinderheimen der DDR. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg und der weiteren Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das Oberlandesgericht vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seinen, können nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert werden, hält verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand. Diese Auslegung des § 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist sinnwidrig und führt im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung in § 1 Absatz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der DDR-Justiz als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat. Mit dieser Auslegung wird die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus, rehabilitierungsfähig zu machen.

MVregio Landesdienst mv/sn

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Ihr meint ihr KENNT mich, TZZ ihr wisst NUR wie ich aussehe, MEHR NICHT!

Bild 30.09.2010, 08:47
Offline susa70 Weiblich
Administrator
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 8 Zum Seitenanfang

Vielen Dank Bero für die Info.

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"Auch die Bretter, die man vor dem Kopf hat, können die Welt bedeuten." (Werner Finck)

Bild 30.09.2010, 19:02
Offline Buchi Männlich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung
# 9 Zum Seitenanfang

Wenn ihr in Rehabilitierungsfragen nicht zurecht kommt dann helfen auf jedem Fall die Opferverbände und Beratungsstellen weiter. Die wissen auch wauf welche Beratungen es an kommt. Nur So zum Beispiel: wenn ihr aus Eure Berufsausbildung rausgerissen wurdet, müsst ihr noch eine berufliche Reha beantragen, usw.

 

LG.Buchi

Bild 01.11.2010, 19:14
Offline Robby Basler Männlich
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RE:Rehabilitierungserfahrungen wegen normaler JWH Einweisung

... mein antrag wurde abgelehnt, heißt aber nicht dass ich nicht weiter kämpfe.

wir werden die gestze ändern.

denn schulbummelei oder unartiges kind sein sind keine gründe, einen minderjährigen die freiheit zu berauben.

für alle, die zweifel haben, ob ihre heimeinweisung damals korekt war, bitte stellt eure anträge. hilfe findet ihr auf meinen websiten

www.byme-magazin.de

www.sed-opfer.byme-magazin.de

bitte hinterlasst dort auch euren kommentar. denn jeder kommentar ist eine stimme, für eine bessere gesetzgebung für die ehemals minderjährigen sed-opfer

Bild 22.01.2011, 13:16
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