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SED-Regime Die Opfer leiden immer noch

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SED-Regime Die Opfer leiden immer noch

SED-Regime


Die Opfer leiden immer noch

14. November 2006 Der SED-Staat brach vor 17 Jahren zusammen, aber das Unrecht, das im Namen der Partei begangen wurde, ist immer noch nicht geheilt. Monat für Monat gehen bei der Thüringer Rehabilitierungsbehörde etwa 70 neue Anträge von Stasi-Opfern auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung „zur Bereinigung von SED-Unrecht ein". Heike Schrade hat als Referatsleiterin für Rehabilitierung im Thüringer Sozialministerium in Erfurt die Fachaufsicht über all diese Anträge.

Mit dem Argument, solange die Opfer nicht rehabilitiert seien, dürfe es keinen Täterschutz geben, hatte Sozialminister Klaus Zeh (CDU) in den vergangenen Wochen die „Entfristung" des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gefordert, das am Jahresende ausgelaufen wäre. Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Thüringer Antrag unterstützt und eine Verlängerung der Regelanfrage für Bewerber im öffentlichen Dienst befürwortet. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU), zwinge nicht zur Anfrage bei der Birthler-Behörde, aber es regelt, über welchen Personenkreis die Behörde Auskunft zu geben hat, damit die Eignung eines Bewerbers im öffentlichen Dienst in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft werden kann.

„Gerechtigkeit braucht langen Atem"

Die Regelanfrage, sagen Zeh und Schliemann, stigmatisiere eben dadurch nicht, daß sie nicht einzelnen, sondern vielen gelte. Angesichts der massiven Proteste und Bedenken gerade auch von früheren DDR-Bürgerrechtlern hatten die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD die eigentliche für den 10. November geplante Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im Bundestag gestoppt. Nun soll das Parlament in den nächsten zwei Wochen über einen überarbeiteten Gesetzentwurf beraten und abstimmen, der die Kritik an der Ursprungsfassung aufnimmt. Der bisherige Regierungsentwurf sieht vor, die seit 1991 geltende Regelüberprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu beenden. Bei Personen mit herausgehobener politischer Bedeutung soll jedoch die Möglichkeit der „Überprüfung im Verdachtsfall" gelten.

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EFF005D2E1240437C8348E507A8785316~ATpl~Ecommon~Scontent.html

07.01.2009, 14:39 von susa70 | 647 Aufrufe
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