Aufgrund aktueller Vorkommnisse die das herrabwürdigen der Insassen des geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau beinhalten ergeht hier folgende Mitteilung:
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Neue MitgliederGewalt in Heimen - düsteres Kapitel DDR-GeschichteMisshandlungen in DDR-Kinderheimen - diese Vorwürfe sind nicht neu. In den vergangenen Jahren wurde bereits über die Zustände im Spezialkinderheim Meerane und im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau berichtet. Gewalt, Schikanen und Demütigungen gehörten offenbar zum Alltag in den DDR-Einrichtungen für "schwererziehbare" Kinder und Jugendliche.
Sowohl mit dem berüchtigten Jugendwerkhof in Torgau als auch mit dem Spezialkinderheim in Meerane haben sich nach der Wende die Gerichte befasst. Vom Berliner Kammergericht wurde 2004 die Einweisung nach Torgau als "grundsätzlich rechtsstaatwidrig" eingestuft. Ehemalige Insassen haben damit Anspruch auf Rehabilitierung und staatliche Entschädigungszahlungen. Aus Scham haben viele bis heute darauf verzichtet.
Mit den Vorwürfen gegen Erzieher des sächsischen Spezialkinderheims Meerane hat sich erstmal 1999 das Chemnitzer Landgericht befasst. Drei Erziehern und einem Lehrer wurde vorgeworfen, von 1986 bis 1990 mehrere minderjährige Bewohner des Heimes eingesperrt, geschlagen, gedemütigt und in einem Fall sexuell missbraucht zu haben.
Mit dem Kopf in Toilettenbecken gedrückt
Mehrere Zeugen hatten von gewaltsamen Übergriffen im Heim "Erich Hartung" berichtet. Schläge mit Stöcken, Fußtritte und Kellerarrest seien an der Tagesordnung gewesen. Der damalige Hauptbelastungszeuge Mario S. erzählte, bereits bei seiner Ankunft in Meerane von einer Erzieherin misshandelt worden zu sein. Sie soll seinen Kopf ins Toilettenbecken gedrückt und die Spülung betätigt haben, weil der damals Zwölfjährige seine Personalien nicht nennen wollte. Zudem sei er mehrfach in eine Kellerzelle gesperrt, getreten und mit einer Peitsche oder einer Gitarre geschlagen worden. Zudem gab er an, von einem der Beschuldigten sexuell missbraucht worden zu sein. Odyssee von Chemnitz bis Karlsruhe
Der Prozess, der 1999 in Chemnitz begann, entwickelte sich zur juristischen Odyssee. Das Landgericht Chemnitz lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Verjährung der Straftaten zunächst ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Danach wanderte der Fall zwischen Oberlandesgericht Dresden, Landgericht Chemnitz und dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hin und her. Ende 2003 wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde der Angeklagten zurück und entschied, dass die Taten nicht verjährt sind. Der Fall wurde ans Landgericht Leipzig verwiesen, wo er jedoch nach wenigen Monaten überraschend eingestellt wurde.
Angeklagte zahlten am Ende eine Geldbuße
Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich darauf, dass drei der vier Angeklagten Geldbußen zwischen 3.500 und 6.000 Euro an die Opfer sowie gemeinnützige Vereine zahlen müssen. Der vierte Angeklagte, der damalige Musiklehrer der Einrichtung, musste keine Strafe zahlen. Der Vorsitzende Richter Berthold Pfuhl begründete die Entscheidung damit, dass die Taten bereits viele Jahre zurückliegen. Zugleich verwies er auf das seit neun Jahren andauernde juristische Tauziehen. Den Geschädigten seien mit dieser Entscheidung auch unangenehme Konfrontationen und schwierige persönliche Befragungen erspart geblieben. Der Hauptbelastungszeuge und ehemalige Heiminsasse Mario S. jedoch war enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Es nannte es eine "bodenlose Frechheit", dass er mit Geld abgespeist werde und die Angeklagten ihre Schuld nicht hätten eingestehen müssen. Heim von Diakonie übernommen
In dem 1962 gegründeten Spezialheim "Erich Hartung" waren so genannte schwererziehbare, verhaltensauffällige und sozial "abgeglittene" Kinder und Jugendliche aus der gesamten DDR untergebracht. Nach der Wende wurde das Kinderheim von der Diakonie übernommen. Einer der Beschuldigten war 1990 zum Leiter des Heimes aufgestiegen. Ein weiterer war 2004 noch in der Einrichtung tätig.
mdr.de
10.03.2010, 16:24 von susa70 |
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