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Das Haftgebäude Fischerdörfchen

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Das Haftgebäude Fischerdörfchen

Das Haftgebäude Fischerdörfchen

Die ehemalige Militärarrestanstalt am Fischerdörfchen wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts um verschiedene Gebäudeteile erweitert und schließlich zum Gerichtsgefängnis ausgebaut. Zwischen 1933 und 1945 diente das Gebäude unter anderem als Untersuchungsgefängnis für die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die NS-Militärjustiz. Seit dem Sommer 1945 nutzten die Sicherheitsdienste der sowjetischen Besatzungsmacht dieselben Räume für nächtelange Verhöre und zur Untersuchungshaft. Das Ministerium des Innern der DDR nutzte das Gefängnis seit 1950 als »Jugendhaus«, das heißt als Strafanstalt für Jugendliche.

Seit 1965 befand sich in Torgau-Fischerdörfchen der einzige Geschlossene Jugendwerkhof der DDR, eine Disziplinierungseinrichtung der Abteilung Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung der DDR. Dieser Abteilung unterstanden die Spezialkinderheime und offenen Jugendwerkhöfe des Landes. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die die dortigen Heimordnungen »vorsätzlich schwerwiegend und wiederholt verletzten«, waren nach Ermessen der Anstaltsleiter für bis zu sechs Monate nach Torgau zur Erzielung von »Motivationsänderung für ihr Verhalten« einzuweisen. Die weit auslegungsfähigen Einweisungskriterien führten dazu, dass die Leiter der Kinderheime und Jugendwerkhöfe willkürlich unbequeme, eigensinnige, »renitente« Jugendliche zur »Besserung« nach Torgau abschoben. Nach Schätzungen durchliefen bis zur Auflösung im November 1989 5 000 Jugendliche diese Einrichtung.

Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau

Obwohl sie keine Straftaten begangen hatten, wurden sie einem militärisch organisierten Tagesablauf unterworfen und unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen hinter Stacheldraht, vergitterten Fenstern, Hundelaufstreifen und Gefängnistüren gefangen gehalten. Durch ein brutales System von Strafen und »Belobigungen« sollte ihr Willen gebrochen werden. Besonders gefürchtet war der Torgauer Zwangssport, der aus unendlichen Wiederholungen von Hockstrecksprüngen, Liegestützen und »Entengang« bestand.

Dazu kamen Strafen wie verschärfter Arrest bei gekürzten Lebensmittelzuweisungen, Strafreinigen oder das Verfassen sinnloser Aufsätze etwa zu dem Thema: »Wie ich meinen Schnürsenkel auf und zu mache«. Zudem kam es immer wieder zu Misshandlungen, zum Beispiel zu Fesselungen mit Handschellen. An einem Tag pro Woche wurde unterrichtet, den Rest der Woche gearbeitet. Die Freizeitgestaltung wurde durch ein sogenanntes »Freizeitkurssystem« ebenso streng vorgeschrieben wie der gesamte Tagesablauf.

Am 31. August 1990 konstituierte sich ein Untersuchungsausschuss des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung Torgau zur Aufklärung der Geschehnisse im Jugendwerkhof. Obwohl dessen im November 1990 vorgelegter Bericht die Verantwortlichen für die dortigen katastrophalen Zustände benannte, verliefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nur schleppend. Zwei Verantwortliche der Abteilung Jugendhilfe aus dem Ministerium für Volksbildung fanden beim Bundesministerium für Frauen und Jugend eine Weiterbeschäftigung. Erzieher aus dem Geschlossenen Jugendwerkhof sind heute an anderen Orten in pädagogischen Bereichen tätig.

Quelle

07.01.2009, 14:22 von Chaser | 819 Aufrufe
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